Für D. (in allen drei Phasen) und für C. (in der Phase 1) bleibt es beim von der Vorinstanz festgestellten (vgl. vorne E. 6.1) und unbeanstandet gebliebenen "Manko" (Bedarf) von je Fr. 1'310.00. Bei C. erhöht sich dieses in den Phasen 2 und 3 auf Fr. 1'610.00.