Bei Betreuung eines Kindes während des ganzen Tages beträgt das zumutbare Pensum beim betreuenden Elternteil somit 10% (eines Wochenpensums), beim anderen, nichtbetreuenden demgegenüber 20%, weil keine Einschränkung durch Betreuungspflichten vorliegt. Zu beachten ist bei der Würdigung der Umstände allerdings auch das Kontinuitätsprinzip.