Es sei nicht ersichtlich, inwiefern im Berufungsverfahren eine Reduktion der "Erwerbsfähigkeit" des Beklagten sich einstellen sollte. Der Beklagte mache keine Ausführungen dazu, inwiefern ihm eine 100%-Tätigkeit neben teilweiser Kinderbetreuung unzumutbar sein sollte. Es entspräche in "keinster" Art und Weise der ehelichen Absprache der Parteien, dass der Beklagte plötzlich weniger arbeiten solle.