Man müsse genau hinschauen, was umgesetzt werde und was am Schluss bleibe. Er denke, mit Fr. 3'000.00 könne man - 17 - sich nicht den Lebensstandard leisten, den man lebe (mit den vielen Hobbies, die man habe, und Ferien). Daraus ergeben sich aber jedenfalls keine Hinweise darauf, dass die Klägerin aus der Einzelfirma tatsächlich einen grösseren "Lohn" als den von ihr behaupteten bezogen hätte oder dass ein höherer Bezug angesichts des Geschäftsgewinns ohne Weiteres möglich oder gar betriebswirtschaftlich angezeigt gewesen wäre, weshalb der nach Gründung der GmbH ausbezahlte Lohn vergleichsweise unangemessen oder nicht gerechtfertigt gewesen wäre.