von Fr. 3'230.00 Ende 2015 und Fr. 14'121.00 Ende 2016. Per saldo war im Jahr 2016 somit eine Geschäftsvermögenszunahme von Fr. 28'426.00 (Fr. 244'097.00 ./. Fr. 204'780.00 ./. Fr. 10'891.00 [Vermögensabnahme wegen Schuldenerhöhung: Fr. 14'121.00 ./. Fr. 3'230.00]) zu verzeichnen. Bringt man diese Bilanzvermögenszunahme im Jahr 2016 von den Einkünften/Reingewinn in diesem Jahr in Abzug, ergibt sich ein Betrag von Fr. 83'009.00 (Fr. 111'435.00 ./. Fr. 28'426.00). Dieser Betrag liegt im Bereich der von der Klägerin genannten Fr. 72'000.00 bzw. "gegen Schluss" Fr. 80'000.00, den sie sich vom Geschäftskonto als Lohn auf ihr Privatkonto - 16 -