Sie habe herausfinden müssen, wie viel sie arbeiten könne, wieviel Bewegung sie brauche, so dass sie das langfristig auch weiterhin so machen könne mit der Familie und dem Geschäft. Sie habe zwischendurch Phasen gehabt, in denen sie mehr versucht habe. Das gehe nicht und tue ihr nicht gut. 3.2.2. Die Klägerin arbeitet nach ihren Aussagen an der Verhandlung vor Vorinstanz vom 18. Oktober 2021 (act. 88 ff.) 50 – 60%. 20 – 30% seien "Bürogeschichten" (Berichte an Ärzte schreiben, Rechnungen korrigieren, Krankenkassenabfragen, Personalwesen; Ärzte kontaktieren). Das sei das - 15 -