Die Diagnose und die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit verträgt sich auch ohne weiteres mit der Schilderung der Klägerin zur ihrer Krankheit und Arbeit. Sie sagte (act. 90), sie habe mit 40, was dem Jahr 2017 entspricht, in dem auch die erste Konsultation von Dr. E. erfolgte, einen ganz schlimmen Schub gehabt, wo sie kaum 200 Meter habe laufen und kaum habe arbeiten können. Sie habe Angst gehabt, dass sie ihren Job, den sie liebe und seit 20 Jahren gerne mache, nicht mehr ausüben könne. Sie habe herausfinden müssen, wie viel sie arbeiten könne, wieviel Bewegung sie brauche, so dass sie das langfristig auch weiterhin so machen könne mit der Familie und dem Geschäft.