Für die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit (Physiotherapeutin in Anstellung) bestehe infolge dieser Krankheit eine Arbeitsfähigkeit von 70%. In einem weiteren Bericht vom 13. September 2021 (Replikbeilage 2) wurde ergänzend ausgeführt, infolge sich verstärkender Krankheitslast sei Ende des zweiten Quartals 2021 eine Biologika-Therapie (Imraldi 40 mg) eingeführt worden. Infolge der Erkrankung bestehe für die ausgeübte Tätigkeit als Physiotherapeutin in Anstellung eine Arbeitsfähigkeit von kumuliert maximal 70%. Diese setze sich zusammen aus 50% Tätigkeit am Patienten, wobei vermehrte Pausen notwendig seien. Administrationsarbeiten ergäben kumuliert 20%.