Die Jahresrechnung 2020 der G. GmbH habe für das Jahr 2020 per Ende Jahr ein Bankkontovermögen von Fr. 129'188.90 gezeigt, bei einer Covid- Kreditschuld von Fr. 120'000.00. Die Differenz von Fr. 9'188.90 stelle das Eigenkapital der Firma dar. Mit einer einmaligen Rückzahlung des Kredits wäre die GmbH "praktisch mittellos gewesen und alsbald bankrott". Es habe "keinerlei Aspekte, nicht einmal ansatzweise, einer Böswilligkeit, einer Missgunst oder einer Gier seitens der [Klägerin], dass sie derzeit nicht in der Lage sei, so viel zu verdienen wie sie zugegebenermassen und aktenkundigerweise davor verdient" habe.