3.1.2. Der Beklagte macht in der Berufung (S. 5 ff.) geltend, er habe in der Stellungnahme vom 25. August 2021 ausführlich dargelegt, dass sich das Einkommen der Klägerin mit ihrer Einzelfirma seit der Trennung 2017 auffällig verändert habe. Vor der Trennung (2015/16) habe die Klägerin durchschnittlich rund Fr. 117'200.00 pro Jahr verdient. 2019 seien es noch rund Fr. 93'000.00 gewesen. 2020 habe die Klägerin eine GmbH gegründet und ab dann angeblich noch Fr. 6'100.00 netto monatlich (bzw. Fr. 73'200.00 pro Jahr), ab Juli 2021 gar nur noch Fr. 3'060.00 (bzw. Fr. 36'700.00 pro Jahr) verdient. Ihr Pensum habe dabei immer zwischen 70 und 80% betragen.