Covid-Kredites zu berücksichtigen. Die Klägerin würde mit ihren Qualifikationen in einem 50% Pensum brutto Fr. 4'096.00 (Zentralwert, Median) verdienen, was netto rund Fr. 3'495.00 ergebe. Hinzuzurechnen sei der anteilsmässige Verdienst aus der administrativen Tätigkeit in der GmbH, wobei die finanzielle Situation der G. GmbH anteilsmässig berücksichtigt werde ([Fr. 6'130.00 – Fr. 2'500.00] / 80% x 30%), was ein Einkommen von netto Fr. 1'361.00 aus der Tätigkeit als Geschäftsführerin ergebe. Gesamthaft ergebe sich ein hypothetisches Nettoeinkommen der Klägerin von gerundet Fr. 4'860.00 (Fr. 3'495.00 + Fr. 1'361.00).