Er habe aber auch ein Interesse daran, dass es der Klägerin möglich sei, den Kredit innert Frist zurückzubezahlen, und dass die G. GmbH nicht überschuldet sei, so dass es der Klägerin weiterhin möglich sei, neben ihrem Einkommen aus der 50% Tätigkeit als Physiotherapeutin auch ein Einkommen aus 30% administrativer Tätigkeit zu erzielen. Das Einkommen der Klägerin sei für Phase 3 auf einer hypothetischen Basis zu berechnen, so dass die angespannte finanzielle Situation der GmbH berücksichtigt werde, es jedoch nicht zu einer indirekten Rückzahlung des Covid-Kredites durch den Beklagten komme.