Fr. 2'368.75 + Fr. 592.90 bei der Klägerin). In der Phase 2 ergab sich bei Berücksichtigung der für diese Zeit massgeblichen Zahlen ein Anspruch der Klägerin von Fr. 556.90 und in der Phase 3 ein solcher von Fr. 841.50, wobei für diese Phase 3 aufgrund der gestellten Anträge bloss Fr. 600.00 zugesprochen wurden (angefochtener Entscheid S. 32 f.).