[bei 50 % des Grundbedarfs ohne Fremdbetreuungskosten] plafonierter Überschussanteil Fr. 375.00) festgestellt. Bei C. erhöhte sich dieses in den Phasen 2 und 3 auf Fr. 1'610.00 (neu: Grundbetrag Fr. 600.00; plafonierter Überschussanteil Fr. 475.00).