Fr. 250.00; Krankenkasse KVG Fr. 331.00; Gesundheitskosten/Franchise Fr. 133.80; auswärtige Verpflegung Fr. 88.00; Arbeitsweg Fr. 119.25; Steuern Fr. 700.00) ein Überschuss von Fr. 2'964.35. Dieser reduzierte sich in der Phase 3 wegen des Einkommens von noch Fr. 4'860.00 auf Fr. 1'694.35. Für D. (in allen drei Phasen) und für C. (in der Phase 1) wurde ein "Manko" (Bedarf) von je Fr. 1'310.00 (Grundbetrag Fr. 400.00; Wohnkostenanteil Fr. 250.00; Krankenkasse KVG Fr. 100.00; Fremdbetreuungskosten Fr. 185.00; [bei 50 % des Grundbedarfs ohne Fremdbetreuungskosten] plafonierter Überschussanteil Fr. 375.00) festgestellt.