9. Die Parteikosten werden wettgeschlagen." 3. 3.1. Der Beklagte erhob am 20. Januar 2022 fristgerecht Berufung gegen den ihm am 11. Januar 2022 zugestellten Entscheid. Er beantragte: " 1. Die Ziffern 4., 5. und 6. des angefochtenen Entscheides seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: