2. Soweit die Gesuchstellerin mehr oder anderes verlangt, seien ihre Begehren abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Die Parteien wurden befragt und schlossen eine Teilvereinbarung. 2.5. Mit Entscheid vom 3. Januar 2022 wurde erkannt: " 1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien seit Frühjahr 2017 getrennt leben.