6. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin ab Juli 2021 eheliche Unterhaltsbeiträge monatlich im Voraus zu bezahlen von Fr. 1'250.00." 2.2. Der Beklagte beantragte in der Klageantwort vom 25. August 2021 insbesondere: " 4. -3-