Selbstredlich wäre eine Fremdplatzierung ein Eingriff, indes wäre dies gerade das Ziel, damit C. aus dieser symbiotischen und krankhaften Beziehung zu ihrem Vater befreit werden könne. Die aktuelle Situation bedeute eine akute Kindswohlgefährdung, da dies bei C. unweigerlich zu einer bereits eingesetzten narzisstischen Persönlichkeitsstörung führen werde und schon teilweise geführt habe. Bei der Meinung des Fachrichters handle es sich nicht um die Meinung eines Arztes. Der Fachrichter habe keinen Gutachtenauftrag gehabt und habe auch kein Gutachten abgeliefert. C. sei nicht urteilsfähig genug, um ihre Mutter wenigstens für ein paar Stunden an einem neutralen Ort zu sehen.