Die bei C. zu befürchtende Störung würde sich in ihrer ganzen Ausprägung erst etwa im Alter von 25 Jahren oder sogar noch später manifestieren. Es sei willkürlich, wenn der Fachrichter seine eigene Meinung aus einem 15-minütigen Gespräch über die fundierten Abklärungen von Dr. D. stelle. Solange C. beim Vater leben müsse, werde sie keinen Kontakt zur Mutter zulassen. Selbstredlich wäre eine Fremdplatzierung ein Eingriff, indes wäre dies gerade das Ziel, damit C. aus dieser symbiotischen und krankhaften Beziehung zu ihrem Vater befreit werden könne.