Die Situation mit der Obhut beim Vater sei zwar aus objektiver Sicht nicht optimal, trotzdem entwickle sich C. positiv. Die sehr gute schulische Entwicklung, die verschiedenen Freizeitaktivitäten und die von Fachrichter E. attestierte hohe Resilienz stellten wesentliche Schutzfaktoren dar, die allfällige Unzulänglichkeiten beim Vater ausgleichen könnten. Gleichzeitig wäre auch eine Obhut bei der Mutter nicht optimal, da sie sich offenbar nicht in C. und ihre Gefühlswelt hineinversetzen könne.