Es zeigten sich keine Auffälligkeiten, die einen solch starken Eingriff nötig machen würden. Es wäre vielmehr zu befürchten, dass eine Fremdplatzierung sowohl auf die schulische als auch auf die persönliche Entwicklung von C. einen negativen Einfluss haben würde (angefochtener Entscheid E. 2.4.).