Eine (bewusste oder unbewusste) Beeinflussung sei in solchen Situationen nie auszuschliessen, da C. naturgemäss nicht "neutral und objektiv" sein könne. Dies gelte aber (in vielleicht etwas geringerem Ausmass) auch für Erwachsene, führe jedoch trotzdem nicht dazu, dass einer Person allein aufgrund dieses Umstands die Urteilsfähigkeit abgesprochen werde. Auch wenn die Wohnsituation und die Lebensgestaltung des Vaters zumindest etwas ungewöhnlich sei, dürfe sich eine urteilsfähige Person auch für einen Lebensweg entscheiden, der "objektiv" vielleicht nicht ganz optimal sei.