5.2. Am 12. April 2021 befragte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q. im Verfahren SF.2021.2 die Gutachterin. Die Gutachterin sagte aus, das Kind werde vom Vater erheblich instrumentalisiert und es sei die Gefahr da, dass die Selbstentwicklung in dieser symbiotischen Beziehung für das Kind nicht gewährleistet sei. Es sei die Frage, ob man noch etwas machen könne. Sie habe das Gefühl, dass C. schon jetzt ein narzisstisches Kind sei. C. drohe eine Persönlichkeitsstörung zu entwickeln. Es sei die Frage, ob man das als Gefahr oder Problem sehe. Persönlichkeitsgestörte Menschen seien subjektiv nicht beeinträchtigt. Sie hätten aber Mühe, ein selbstbestimmtes Leben zu führen (SF.2021.2, act.