5. 5.1. Die Psychologin Dr. phil. D. erstattete am 9. Dezember 2020 im Scheidungsverfahren ein Gutachten zum Kind C. und empfahl, C. vorübergehend in die Obhut der Kindsmutter zu platzieren. Allein die Trennung vom Kindsvater habe das Potential, dass C. sich störungsfrei auf die Kindsmutter einlassen und eine reale Sicht auf das Leben entwickeln könne. Insbesondere werde damit auch die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt, dass das Mädchen ebenfalls (wie der Beklagte) eine narzisstische Persönlichkeitsstörung entwickle und dieses disfunktionale - 10 -