1. Es sei der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Rechtsverbeiständung durch den Schreibenden. 2. Es sei vor Obergericht eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Hauptbegehren 3. Es sei die Berufung gutzuheissen. 4. Es sei Dispositivziffer 1 des Entscheides vom 28. Juni 2022 des Familiengerichts Q. (SF.2022.3) aufzuheben und es sei für C. eine Fremdplatzierung anzuordnen.