6. Die Verpflichtung des Vaters zur Bezahlung von Unterhalt für C. gemäss Entscheid vom 29. Juni 2021 wird aufgehoben. 7. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 b) den Kosten für die Vertretung des Kindes Fr. 4'952.70 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 218.00 Total Fr. 8'370.70