3.9. Am 28. Juni 2022 führte die Vorinstanz eine Verhandlung durch, an welcher die Parteien befragt wurden und sie abschliessend mündlich Stellung nahmen. -4- 3.10. Mit Entscheid vom 28. Juni 2022 erkannte die Gerichtspräsidentin von Q.: "1. Der Antrag auf Fremdplatzierung von C. wird abgewiesen. 2. C. wird unter die Obhut des Vaters gestellt.