" 1. In Gutheissung des Antrags der Beiständin vom 14.1.2022 sei C. für die Dauer von einem halben Jahr, beginnend mit Rechtskraft des Entscheids des Familiengerichtspräsidiums Q. im vorliegenden Verfahren (SF.2022.3) bzw. gemäss dessen Anordnung, vorübergehend in einer geeigneten Institution zu platzieren. 2. Weitergehende oder anderslautende Begehren der Mutter seien abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen