Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen (Kindesschutz) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 7. Oktober 2005. Aus ihrer Ehe ging die Tochter C. (geb. tt.mm. 2008) hervor. Im Eheschutzverfahren SF.2017.98 (Entscheid vom 23. Juli 2018) einigten sich die Parteien darauf, dass C. unter die Obhut des Beklagten gestellt wird.