Am 4. Mai 2017 erteilte die Liegenschaftseigentümerin H. AG B. und D. die Bewilligung zur Untervermietung der Wohnung samt Kellerabteil an C. 1.2. Das Eigentum an der Liegenschaft X-Strasse ging zufolge Fusionen am 20. Juni 2019 von der F. AG auf die A. AG und am 25. Juni 2019 von dieser auf die G. AG über, welche gleichentags in A. AG umfirmiert wurde. 1.3. Die Liegenschaftsverwaltung H. AG forderte B. und D. je mit Einschreiben vom 11. Februar 2022 zur Bezahlung des Mietzinsausstands von Fr. 4'275.00 innert 30 Tagen auf und drohte ihnen für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an.