1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 8. Juni 2022 beim Bezirksgericht Rheinfelden das Begehren, es sei über die Beklagte der Konkurs gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte nahm am 2. August 2022 vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden mündlich zum Konkursbegehren Stellung und verlangte sinngemäss dessen Abweisung. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte am 4. August 2022: " 1. Über die B. GmbH, X-Strasse, Q. wird mit Wirkung ab 4. August 2022, 08:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.