4. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung im Berufungsverfahren wird abgewiesen. Das Gesuch der Klägerin wird abgewiesen, soweit es nicht zufolge Gegenstandslosigkeit (Gerichtskosten) abzuschreiben ist. - 17 - Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)