7. Ein Rechtsschutzinteresse, die Existenzminima des Beklagten in der diesbezüglich bloss deklaratorischen Dispositiv-Ziffer 5 anzupassen resp. überhaupt zu erfassen, besteht nicht, da sich die entsprechenden Zahlen aus den Urteilserwägungen ergeben; insoweit ist auf die Berufung des Beklagten nicht einzutreten. Zu vermerken sind nur die der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegten Einkommen (Art. 301a ZPO). - 14 -