"1. In Abänderung des Entscheids des Bezirksgerichts Q. vom 15. November 2013 […] werden C. […] und D. […] unter die Obhut der […] Gesuchstellerin gestellt […]. -3- […] 3. 3.1. In Abänderung des Entscheids des Bezirksgerichts Q. vom 15. November 2013 […] wird der Gesuchsgegner verpflichtet, an den [Barunterhalt] von C. […] monatlich […], jeweils zuzüglich allfälliger Kinder- bzw. Ausbildungszulagen, wie folgt an die Gesuchstellerin zu bezahlen: