2.3. Am 17. Januar 2022 fand vor dem Gerichtspräsidium Q. die Verhandlung statt. In ihrer Replik beantragte die Klägerin (u.a. neu) monatlichen Unterhalt von mindestens Fr. 1'850.00 (zzgl. Kinderzulage) für D. und dass auch C. unter ihre Obhut gestellt werde, wobei der Beklagte für C. mindestens Fr. 100.00 Unterhalt (zzgl. Kinderzulage) zu bezahlen habe. Der Beklagte hielt in seiner Duplik an seinen Klageantwortbegehren fest. Anschliessend wurden die Parteien befragt. 2.4. Mit Entscheid vom 30. Mai 2022 erkannte das Bezirksgericht Q., Präsidium des Familiengerichts u.a.: