Klägerin innert 24 Monaten Fr. 28'924.80 Prozesskosten finanzieren. Rückwirkend ab Prozessbeginn könne sie mit Fr. 1'991.00 über vier Jahre Prozesskosten von Fr. 69'109.00 finanzieren. Das Obergericht habe zutreffend festgehalten, dass die Länge der Tilgungsfrist auch von voraussichtlichen Dauer des Verfahrens abhänge. Vorliegend könne ohne Weiteres von einer Verfahrensdauer von vier Jahren ausgegangen werden (S. 11 ff.).