In rechtlicher Hinsicht seien "im Rahmen eines Gesuches um Prozesskostenvorschuss" aber nur die ab Klageeinreichung (25. Februar 2022) anfallenden Kosten relevant. Nachdem das Obergericht mit Entscheid vom 27. Mai 2021 zweitinstanzlich einen mit Klage vom 22. Januar 2020 für dasselbe Verfahren geltend gemachten Prozesskostenvorschuss von Fr. 25'000.00 abgewiesen habe, könne die Klägerin nicht mit einem zweiten Gesuch rückwirkend Kosten geltend machen.