neu: KVG gemäss Klagebeilage 5 Fr. 253.45, Arbeitsweg S. 2x pro Woche Fr. 72.00, Steuern maximal Fr. 588.00). Der monatliche Überschuss der Klägerin belaufe sich auf Fr. 1'991.00 (S. 7 ff.). Es möge "sachverhaltsmässig korrekt" sein, dass von einem bisherigen Aufwand "von Prozesskosten für das Ehescheidungsverfahren" von mindestens Fr. 25'000.00 auszugehen sei. In rechtlicher Hinsicht seien "im Rahmen eines Gesuches um Prozesskostenvorschuss" aber nur die ab Klageeinreichung (25. Februar 2022) anfallenden Kosten relevant.