Aufgrund des bisherigen Aufwands sei von Prozesskosten (Gerichts- und Parteikosten) von mindestens Fr. 25'000.00 auszugehen. Das Obergericht sei in seinem Entscheid vom 27. Mai 2021 davon ausgegangen, dass die Klägerin innert 24 Monaten Fr. 21'324.80 aufbringen könne. Die restlichen Fr. 3'675.20 bis Fr. 25'000.00 habe deshalb der Beklagte der Klägerin als Prozesskostenvorschuss zu bezahlen. -7-