Ursprünglich sei die Ausgangslage so gewesen, dass das Scheidungsverfahren erstinstanzlich abgewiesen und das Prozesskostenvorschussbegehren für Fr. 5'000.00 gutgeheissen worden sei. Das Obergericht habe dann entschieden, dass das Scheidungsverfahren vom Bezirksgericht fortzuführen sei. Ansonsten sei das Scheidungsverfahren in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell vorangekommen. Aufgrund des Verlaufs der Einigungsverhandlung sei keine Vereinbarung über die noch offenen Punkte zu erwarten. "Gestützt auf die eingereichten Unterlagen" sei nach wie vor von einem monatlichen Überschuss der Klägerin von Fr. 1'205.20 auszugehen.