"1. Der [angefochtene] Entscheid […] sei aufzuheben. 2. Das Gesuch der [Klägerin] vom 25.2.2022 um Leistung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 25'000.-- sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Die [Klägerin] sei zu verpflichten, die erstinstanzlichen Gerichtskosten zu bezahlen und dem [Beklagten] eine nach richterlichem Ermessen festzusetzende Parteientschädigung zu leisten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der [Klägerin]".