"1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin akonto Güterrecht einen Prozesskostenvorschuss von […] Fr. 3'675.20 für das Verfahren OF.2020.7 zu zahlen. -3- 2. Soweit die Parteien mehr oder anderes verlangen, werden die entsprechenden Anträge abgewiesen." Die Gerichtskosten (Fr. 1'000.00) wurden den Parteien je hälftig mit Fr. 500.00 auferlegt (Ziff. 3) und die Parteikosten wettgeschlagen (Ziff. 4). 3. 3.1. Gegen den ihm am 8. August 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 11. August 2022 fristgerecht Berufung mit den Begehren: