Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Präliminarien / Prozesskostenvorschuss -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Zwischen den Parteien ist seit dem 22. Januar 2020 das Ehescheidungsverfahren vor dem Bezirksgericht Q. hängig (OR.2020.7). 1.2. Am 16. September 2020 wies das Gerichtspräsidium Q. die Scheidungsklage der Klägerin ab. Diesen Entscheid hob das Obergericht mit Entscheid vom 6. Mai 2021 (ZOR.2020.72) auf und wies das Verfahren an das Gerichtspräsidium zur Fortführung des Scheidungsverfahrens zurück.