1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung der Klägerin werden die Dispositiv- Ziffern 3.3, 4.4 und 5 des Entscheids des Bezirksgerichts Q., Präsidium des - 46 - Familiengerichts, vom 8. Juni 2022, aufgehoben und stattdessen durch folgende Bestimmungen ersetzt: