Der Einfachheit halber ist von je Fr. 3'300.00 auszugehen. Phase 4 (ab 1. April 2023): C. Fr. 3'600.00 (Fr. 2'350.00 + Fr. 1'450.00 – Fr. 200.00) D. Fr. 3'391.00 (Fr. 2'141.00 + Fr. 1'450.00 – Fr. 200.00) Der Einfachheit halber sind die Beträge auf Fr. 3'600.00 (C.) und Fr. 3'390.00 (D.) zu runden. 11.2. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Korrekturen (Wohnkosten Erw. 10.3, Gesundheitskosten Erw. 10.5, Versicherungs- und Kommunikationspauschale / serafe Erw. 10.7, Zuweisung Sparquote Erw. 10.8, Steuern Erw. 10.9) ergeben sich bei den Parteien folgende (familienrechtlichen) Existenzminima (gerundet):