10.7. Gemäss Vorinstanz (Urteil, S. 45) sind Privatversicherungsprämien und Kommunikationskosten bereits mit dem Grundbetrag abgedeckt. Die Klägerin beharrt auf deren Berücksichtigung im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums. Entsprechend seien ihr Fr. 181.00 für Versicherungen, Fr. 28.00 für Serafe und Fr. 120.00 für die Kommunikation einzusetzen (Berufung N. 27). Bei genügenden Mitteln ist zwingend das sog. familienrechtliche Existenzminimum zu decken. Dazu gehört auch eine Kommunikations- und Versicherungspauschale (vgl. Erw. 4.5.1 oben). Für die Kommunikation und Versicherungen wird eine Pauschale von insgesamt Fr. 100.00 veranschlagt (vgl. Ziff.