10.6. Zu den Arbeitswegkosten der Parteien hatte die Vorinstanz (Urteil, S. 43 f.) ausgeführt: Der Beklagte mache für den Arbeitsweg ein ZVV-Netzpass Jahresabonnement Zonen 110/154 (Fr. 1'150.00) und ein Jahresabonnement für die Parkbewilligung H., S. (Fr. 600.00), total jährlich Fr. 1'750.00 bzw. monatlich Fr. 145.85 geltend (vgl. act. 69). Diese Kosten seien belegt (vgl. Klageantwortbeilage 16) und daher anzurechnen. Die Klägerin habe ihren Arbeitsort ebenfalls in Zürich und lege diesen auf "dieselbe Weise" wie der Beklagte zurück. Somit seien auch ihr monatliche Arbeitswegkosten von Fr. 145.85 anzurechnen.