Ihre DH-Behandlung schlug mit im Monatsdurchschnitt rund Fr. 18.00 (Klagebeilage 18) zu Buche, und ihre Zahnarztkosten sind mit im Monatsdurchschnitt Fr. 22.00 belegt (Klagebeilage 19). Für Brillen und Kontaktlinsten der Klägerin sind monatlich Fr. 95.00 glaubhaft gemacht (Klagebeilagen 20 bis 22). Bei der Klägerin sind somit "zusätzliche Gesundheitskosten" von Fr. 135.00 zu berücksichtigen bzw. von der Krankenkasse nicht gedeckte Gesundheitskosten von insgesamt Fr. 214.20 (Fr. 79.20 + Fr. 135.00).