nicht belegt: Gemäss den in erster Instanz eingereichten Unterlagen betrugen die nicht versicherten Behandlungskosten im Monatsdurchschnitt Fr. 1.55 bei C. und Fr. 4.80 bei D.; im Lichte der sehr guten finanziellen Verhältnisse der Parteien wird allerdings darauf verzichtet, diese Kleinstbeträge gesondert zu veranschlagen. Bei der Klägerin sind nicht versicherte Behandlungskosten von rund Fr. 79.20 dokumentiert (Klagebeilage 17). Ihre DH-Behandlung schlug mit im Monatsdurchschnitt rund Fr. 18.00 (Klagebeilage 18) zu Buche, und ihre Zahnarztkosten sind mit im Monatsdurchschnitt Fr. 22.00 belegt (Klagebeilage 19).